Ausbildungsinhalt
Dazu werden mehrere Stufen angeboten und Sie entscheiden selbst nach den späteren fliegerischen Bedürfnissen und den materiellen Möglichkeiten wie Ihre spätere Qualifikation aussehen wird.
1. PPL/A
- PPL/A national: national nutzbarer PPL mit der Möglichkeit Flugzeuge bis max. 750 Kg
Abfluggewicht in der Bundesrepublik zu fliegen (max. mit 2 Personen)
- PPL/A national: wie oben mit Klassenberechtigung für 2000 kg (max. mit 4 Personen)
- PPL JAR-FCL: Eine Lizenz, die das uneingeschränkte Fliegen im Luftraum der EU auf
den im Pilotenschein eingetragenen Mustern ermöglicht
2. Luftsportgeräteführer
- Fliegen auf Ultraleichtflugzeugen
Die Ausbildung erfolgt in einer Theorie- und Praxisausbildung. Theorie- und Praxisausbildung dürfen parallel betrieben werden.
Inhalt der Theorieausbildung:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich der Ausbildung zum Funksprechzeugnis
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugtechnik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Die Gesamtausbildungszeit beträgt ca. 65 bis 100 Unterrichtsstunden, je nach gewünschter Qualifikation.
Inhalt der Praxisausbildung:
- Umgang mit dem Flugzeug am Boden und in der Luft (allg. Grundlagen)
- Platzrundenverkehr zum Erlernen von Start und Landung
- Verhalten des Flugzeuges in besonderen Fluglagen
- Navigationsflüge
- Flüge zu Verkehrsflughäfen (bei der UL - Ausbildung nicht gefordert, kann aber angeboten werden)
- Soloflüge am Flugplatz und auf der Flugstrecke
- Prüfungsvorbereitung
Die minimale Gesamtausbildungszeit beträgt ca. 30 bis 50 Flugstunden, je nach gewünschter Qualifikation.
Bedingungen für die Verlängerung der Lizenz
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 2 Jahre und ein Flug von mindestens 1 Stunde mit Fluglehrer
- Eine weitere fliegerische Tauglichkeit - durch den Fliegerarzt bestätigt.
Ein von uns empfohlener Fliegerarzt:
Dr. Peter Immer
Bahnhofstraße 61
03046 Cottbus
0355 / 700 744