Pilotenausbildung

Ausbildung an unserer Fliegerschule zum Flugzeugführer

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Privatflugzeugführer PPL/A (Privatpilotenlizenz) und zum Luftsportgeräteführer  (Ultraleichtflugzeugführer) an.

Als Privatflugzeugführer haben Sie die Möglichkeit Motorflugzeuge von mehr als 450 kg (max. 2-sitzig) Abfluggewicht bis zu in der Regel 2000 kg (max. 4-sitzig) Abfluggewicht zu fliegen. Auch größere Flugzeuge sind möglich. Dieses richtet sich dann nach der Klassenberechtigung. Eine Nachtflugqualifikation ist später ebenfalls möglich.
Diese Lizenz darf nur für rein private Zwecke genutzt werden und wird für eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Ausschlaggebend hierfür ist die Gültigkeit Ihrer bescheinigten Fliegertauglichkeit.
Als Luftsportgeräteführer haben Sie die Möglichkeit Ultraleichtflugzeuge (Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis zu 450 kg) zu fliegen. Diese Fliegerei bietet nicht immer alle Möglichkeiten wie beim PPL/A, ist aber die kostengünstige Variante.

Ausbildungsvoraussetzungen (für PPL/A und UL gleich):

Mindestalter 17 Jahre                          - Die Ausbildung kann aber schon mit dem 16. Lebensjahr  begonnen werden.
Fliegerärztliche Tauglichkeit                 - Sie benötigen hierzu die Stufe II. empfohlene Fliegerärzte finden Sie im Anhang
Zuverlässigkeit des Bewerbers             - Erhebliche gerichtliche Bestrafungen, Trunksucht, Medikamentensucht, Entmündigung usw.

Dem Ausbildungsleiter müssen folgende Unterlagen zu Beginn der Ausbildung vorliegen:

-         Personalausweis oder Pass
-         Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
-         Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und das ein Führungszeugnis beantragt wurde.
-         Bei minderjährigen Bewerbern eine Zustimmungserklärung durch den gesetzlichen Vertreter.

Im weiteren werden in der Ausbildung benötigt:

-         Kopie des erworbenen Funksprechzeugnisses
          (Die Ausbildung hierzu ist in unserem Luftrechtunterricht integriert.)
-         Nachweis über Teilnahme am Unterricht in Sofortmaßnahmen am Unfallort
          (Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Wir bieten diese Schulung in unserer
          Flugschule ebenfalls an.)

Sie erhalten also bei uns ein kompaktes Ausbildungsprogramm und sparen sich somit viele zeitliche Aufwendungen!

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